Steuerfreier Sachbezug mit Smart City Card

Einer der am meisten geschätzten und weit verbreiteten monetären Mitarbeiterleistungen ist der steuerfreie Sachbezug im Rahmen der Freigrenze von 50 Euro.

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Folgende Unternehmen nutzen bereits erfolgreich die Smart City Card:


Monatlich 50 € steuerfrei

Eine attraktive Zusatzleistung für Ihre Mitarbeiter und eine Ersparnis bei den Lohnsteuern für Ihr Unternehmen.

Überall akzeptiert

Unsere digitale Sachbezugskarte ist überall akzeptiert wo auch Kreditkarten akzeptiert werden. Rechtlich beschränkt ist nur das Postleitzahlgebiet.

Digital konzipiert

Unsere digitale Kreditkarte lebt in der Apple und Google Wallet im Smartphone Ihres Mitarbeiters und ersetzt Plastikmüll.

Anpassbar und persönlich.

Die moderne digitale Alternative zu Gutscheinen, Gesundheits- oder Homeoffice-Zuschuss, Jobticket und Mobilitätsbudget.

Nachhaltig motivieren und sparen

Was ist ein Sachbezug?

Sachbezüge sind Waren oder Dienstleistungen, die Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem regulären Gehalt von Arbeitgebern erhalten.
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Wo kann mit der Sachbezugskarte bezahlt werden?

Mit der Karte kann deutschlandweit an allen MasterCard Akzeptanzstellen bezahlt werden.
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Was müssen Arbeitgeber beachten?

Hier werden die wichtigsten Punkte beschrieben, auf die der Arbeitgeber achten sollte.
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Beliebte Verwendungszwecke für steuerfreie Sachbezüge

Obwohl es zahlreiche Änderungen in Bezug auf den steuerfreien Sachbezug gibt, erfreut sich dieser weiterhin großer Beliebtheit...
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Regionale Entdeckungen als Smart City Card

Die Smart City Card bietet Ihrem Unternehmen eine unkomplizierte Möglichkeit, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse an Ihre Mitarbeiter:innen bereitzustellen. Mit der Smart City Card können Ihre Mitarbeiter:innen das vielfältige lokale Angebot in der Region erkunden und bequem nutzen. Diese Karte kann an allen Verkaufsstellen im Postleitzahlgebiet eingesetzt werden, die Kreditkarten akzeptieren.

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FAQ – Häufige Fragen

Alles, was Sie über das Produkt wissen müssen.

Kann ich mit meiner Karte Bargeld abheben?
Leider ist es aus steuerlichen Gründen nicht erlaubt, Sachleistungen in bar auszuzahlen, daher sind Barabhebungen technisch nicht möglich.
Wo ist die Nutzung der Smart City Card möglich?
Unsere Lösung ist überall möglich wo man mit Kreditkarte bezahlen kann. Der entsprechende Händler muss nichts dafür tun. Egal ob kleiner Blumenladen oder große Elektronikmärkte. Rechtlich beschränken wir unsere Lösung auf ein entsprechendes Postleitzahlgebiet. Dies kann am Standort des Arbeitgebers gewählt werden oder am Wohnort des Mitarbeiters im Homeoffice.
Kann die Aufladung der Karte unregelmäßig erfolgen, beispielsweise quartalsweise?
Es ist nicht zwingend erforderlich, die Karte jeden Monat aufzuladen. Der Arbeitgeber hat die Flexibilität, selbst zu entscheiden, wann und wie oft die Karten aufgeladen werden sollen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es nicht möglich ist, die monatlichen Sachbezüge in Höhe von 50 EUR zu bündeln und beispielsweise quartalsweise 3 x 50 EUR aufzuladen. Dies würde den steuerlichen Vorteil zunichte machen.
Kann das Design der Karten individuell angepasst werden?
Ja, es ist selbstverständlich möglich, die Sachbezugskarten im Design Ihres Unternehmens individuell zu gestalten. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Unsere Grafikabteilung wird in enger Zusammenarbeit mit Ihnen gerne ein individuelles Design erstellen, das auf Ihrem Corporate Design basiert.
Ist es möglich, Mitarbeiterdaten zu importieren?
Ja, es ist möglich, eine umfangreiche Menge an Mitarbeiterdaten über eine Excel-Datei zu importieren.

Haben Sie noch Fragen?

Konnten Sie nicht die gewünschte Antwort finden? Zögern Sie nicht, unser hilfsbereites Team zu kontaktieren.

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